Garantiefristen im Haus verwalten: was wann abläuft
Garantien nützen nur, wenn du sie kennst, den Beleg findest und den Ablauf rechtzeitig bemerkst. Dieser Ratgeber zeigt die typischen Fristen im Haus — von der Bauwerkgarantie bis zum Geschirrspüler — und wie du sie im Griff behältst.
Typische Garantie- und Gewährleistungsfristen
- Neubau/Umbau (Werkvertrag nach SIA-Norm 118): 2 Jahre Rügefrist, 5 Jahre für verdeckte Mängel
- Handwerkerarbeiten (OR): grundsätzlich 5 Jahre Verjährung bei Arbeiten an Bauwerken
- Haushaltsgeräte: meist 2 Jahre Herstellergarantie, oft verlängerbar
- Heizung/Wärmepumpe: 2–5 Jahre, Kompressoren teils bis 10 Jahre
- Dach und Fassade: je nach Vertrag 5–10 Jahre
- Versicherungspolicen: jährliche Verlängerung mit Kündigungsfristen von meist 3 Monaten
Warum ein Kalender allein nicht reicht
Die Frist zu kennen ist die halbe Miete — im Garantiefall brauchst du auch den Kaufbeleg oder die Rechnung mit Datum. Kalendereintrag und Beleg liegen aber selten am selben Ort. Genau daran scheitern die meisten Garantieansprüche.
Das Erinnerungssystem: Frist und Beleg an einem Ort
In ImmoAkte erkennt die KI beim Scannen einer Rechnung oder eines Garantiescheins das Datum und legt die Frist automatisch an. Der Fristen-Radar erinnert dich rechtzeitig, bevor Garantie, Versicherung oder Serviceintervall ablaufen — und der Beleg hängt direkt an der Erinnerung.
Wie lange muss ich Handwerker-Rechnungen aufbewahren?
Mindestens 10 Jahre für Gewährleistungsansprüche — bei wertvermehrenden Arbeiten besser bis zum Verkauf der Liegenschaft, weil sie die Grundstückgewinnsteuer senken. Im Handwerker-Logbuch bleibt jede Rechnung dauerhaft der Hausgeschichte zugeordnet.
Der Fristen-Radar von ImmoAkte erinnert dich rechtzeitig — und hat den Beleg gleich dabei.
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