Steuern · 8 Min Lesezeit

Unterhaltskosten von den Steuern abziehen: so geht’s in der Schweiz

Werterhaltende Unterhaltskosten fürs Eigenheim kannst du in der Schweiz vom steuerbaren Einkommen abziehen — wertvermehrende Investitionen nicht, sie zählen erst bei der Grundstückgewinnsteuer. Entscheidend ist die saubere Dokumentation jeder Rechnung.

Werterhaltend oder wertvermehrend — der entscheidende Unterschied

Werterhaltend ist, was den bisherigen Zustand erhält: Reparaturen, Service der Heizung, Neuanstrich, Ersatz gleichwertiger Geräte. Wertvermehrend ist, was den Standard erhöht: ein Wintergarten, der Ausbau des Dachstocks, die erste Photovoltaikanlage (kantonal unterschiedlich behandelt). Nur werterhaltende Kosten sind beim Einkommen abzugsfähig; wertvermehrende senken später die Grundstückgewinnsteuer.

Pauschalabzug oder effektive Kosten?

Du darfst jedes Jahr neu wählen: den Pauschalabzug (je nach Kanton und Gebäudealter meist 10–20 % des Eigenmietwerts) oder die effektiven Kosten. In Jahren mit grösseren Arbeiten lohnen sich fast immer die effektiven Kosten — vorausgesetzt, die Belege sind vollständig.

Diese Belege will das Steueramt sehen

So dokumentierst du Unterhaltskosten ohne Aufwand

Der häufigste Fehler ist nicht die falsche Einordnung, sondern der fehlende Beleg. In ImmoAkte fotografierst du jede Rechnung einmal; sie wird automatisch der Liegenschaft und dem Jahr zugeordnet. Zur Steuererklärung exportierst du alle Unterhaltsbelege des Jahres mit einem Klick — sauber aufbereitet für dich oder deinen Treuhänder.

Hinweis: Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Kanton. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung — im Zweifel lohnt sich der Blick in die Wegleitung deines Kantons oder das Gespräch mit dem Treuhänder.

Steuerbelege in Sekunden statt Abenden.

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